Ausbildung, Studium
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer städtischen Kindertagesstätte oder in der Stadtjugendpflege
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Ausbildung, Studium
Veröffentlicht
10.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Arbeiten in unseren pädagogischen Bereichen ist wirklich besonders: Besonders persönlich. Besonders offen. Und besonders abwechslungsreich.
Sind Sie zwischen 16 und 27 Jahre alt und brauchen nach Ihrem Schulabschluss noch Zeit zur Orientierung, oder wollen Sie das Jahr nutzen, um einen Einblick in den beruflichen Alltag eines staatlich anerkannten Erziehers (m/w/d) oder eines Sozialpädagogen (m/w/d) zu erlangen? Dann bewerben Sie sich bei uns!
Entscheiden Sie sich jetzt für ein
FREIWILLIGES SOZIALES JAHR
Beginn: 1. August 2026 bzw. 1. September 2026. Dauer: 12 Monate
Insgesamt stehen 10 Praktikumsstellen zur Verfügung.
Die Hansestadt Buxtehude bietet die Möglichkeit, das FSJ in einer der städtischen Kindertagesstätten oder in der Stadtjugendpflege zu absolvieren. Folgende Einsatzstellen stehen zur Verfügung:
- Kindertagesstätte Hansestraße
- Kindertagesstätte am Wald in Hedendorf
- Kindertagesstätte Rotkäppchenweg
- Kindertagesstätte Stieglitzweg
- Kindertagesstätte Hinter der Wettern
- Kindertagesstätte Neuland
- Freizeithaus inkl. der Außenstellen
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an:
- Frau Janet Hüsgen, Tel.: 04161/501 5261,
Koordinatorin des FSJ - Frau Sophie Schröder, Tel.: 04161/501 1025,
Personalbüro
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Buxtehude
🗺️ Region: D-PLZ 21
📍 Koordinaten: 53.4659996, 9.6912003
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.