Befristeter Vertrag

Fachkraft in der Betreuung für Besondere Wohnform (m/w/d)

Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH

📍 Berlin

PLZ: 10965

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.01.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Wir sind Wegbegleiter*innen!

Die über 3.000 Mitarbeiter*innen des Unionhilfswerks sind für Menschen da, die Unterstützung benötigen und begleiten sie auf ihrem individuellen Weg. Gemeinsam etwas zu erreichen und mit Empathie, Kreativität, Vielfalt und Kompetenz einen echten Unterschied im Alltag der Menschen auszumachen, das treibt uns an. Jeder Moment, ob groß oder klein, steckt voller Wunder und macht die Arbeit im Unionhilfswerk so wertvoll.

Wir sind Vielfalt!

Als Mitglied der Charta der Vielfalt schätzen wir Inklusion und Vielfalt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

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Über das Unternehmen

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Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH

Die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH in Berlin gilt als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich für Inklusion und Chancengleichheit stark macht. Das Unternehmen bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein vielfältiges Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken gefördert und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden. Durch ein umfassendes Integrationskonzept eröffnet die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Chancen für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihren physischen oder psychischen Herausforderungen. Engagement für Diversität und ein respektvoller Umgang sind zentrale Werte, die das Unternehmen zum Leben erweckt. Die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH versteht es, ein unterstützendes Arbeitsklima zu schaffen, in dem jeder Mensch geschätzt und respektiert wird. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine Anstellung, sondern auch ein herzliches Team, das zusammenarbeitet, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Als attraktiver Arbeitgeber setzt die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Maßstäbe in der Sozialwirtschaft und lädt engagierte Talente ein, Teil ihrer inklusiven Gemeinschaft zu werden.

Standort: Berlin

📮 PLZ: 10965

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.4860649, 13.3883619

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.