Feste Anstellung
Fachinformatiker/-in (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
03.06.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stadt Alzenau – mit ca. 19.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Kommune im Landkreis Aschaffenburg – ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort im bayerischen Teil der Metropolregion Rhein-Main.
Die Stadt Alzenau steht auch als Arbeitgeberin für Vielfalt – Gleichstellung, Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern bestmöglichen Service bieten und verstehen uns darüber hinaus als Dienstleister für unsere Mitarbeitenden. Wir leben eine offene, ehrliche und konstruktive Feedback-Kultur und geben Raum für Entwicklung. Wir stehen für Sicherheit am Arbeitsplatz, damit eine Vertrauenskultur entstehen und wachsen kann. Auch als Arbeitgeberin steht die Stadt Alzenau für Vielfalt. Gleichstellung, Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Ehrenamtliches Engagement, bspw. bei der Freiwilligen Feuerwehr, fördern und unterstützen wir.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine/-n
Fachinformatiker/-in (w/m/d)
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.