IT

Fachgebietsleiterin / Fachgebietsleiter Verkehrsplanungs- und Unterstützungssysteme (w/m/d)

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

📍 Berlin

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.04.2026

Branche

Transport & Logistik

Unternehmensbeschreibung

Wir suchen für das Fachgebiet Verkehrsplanungs- und Unterstützungssysteme eine engagiert IT-Führungskraft. Die Einstufung im TV-N Berlin erfolgt nach Berufserfahrung.

Stellenbeschreibung

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Über das Unternehmen

Logo von Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zeichnen sich nicht nur durch ihre bedeutende Rolle im öffentlichen Nahverkehr Berlins aus, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Die BVG setzt auf Inklusion und Chancengleichheit und fördert aktiv ein Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeitenden die gleichen Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Talente erhalten. Durch gezielte Programme und Maßnahmen schafft das Unternehmen eine barrierefreie Arbeitsumgebung, die Vielfalt wertschätzt und individuelle Stärken in den Vordergrund stellt. Bei der BVG finden Jobsuchende mit Schwerbehinderung nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein unkompliziertes Bewerbungsverfahren sowie umfangreiche Unterstützung. Als gesellschaftlicher Dienstleister ist die BVG bestrebt, ein inklusives Team aufzubauen, in dem Vielfalt als Bereicherung empfunden wird. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses dynamischen Unternehmens zu werden, das die Mobilität der Hauptstadt sichert und gleichzeitig die soziale Verantwortung ernst nimmt. Die BVG ist damit nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Ort, an dem gemeinsame Werte gelebt werden.

Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.5191710, 13.4060912

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.