Feste Anstellung
Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Bürgerservice
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
09.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stadt Schenefeld, eine junge, lebendige und zukunftsorientierte Stadt, gelegen in der Metropolregion Hamburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich
Bürgerservice
Die Ausschreibung der Führungsposition erfolgt aufgrund des Renteneintritts der bisherigen Stelleninhaberin. Parallel erfolgt aufgrund steigender Anforderungen mit dem perspektivischen Erreichen der 20.000 Einwohnergrenze eine Neuorganisation der Stadtverwaltung. Im Ergebnis wird ein weiterer Fachbereich geschaffen, so dass aktuell zur nachhaltigen Sicherstellung einer leistungsfähigen Führungsstruktur zwei Fachbereichsleitungen ausgeschrieben sind.
Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die im Stellenplan bis zu A 14 SHBesG bzw. EG 13 TVöD ausgewiesen ist. Die Stelle wird als Führungsposition auf Probe im Rahmen der einschlägigen Vorschriften für 2 Jahre ausgeschrieben bzw. übertragen/besetzt.
Der Fachbereich besteht aus den Fachdiensten Ordnung und Soziales mit rund 30 Mitarbeiter*innen.
Zum Aufgabengebiet gehören Ordnungsangelegenheiten, Wahlen, Bürgerbüro, Standesamt, Unterbringung/Betreuung von Geflüchteten, Asylbegehrenden und Obdachlosen sowie Wohnungsangelegenheiten und Wohngeld.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Stadt Schenefeld
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Schenefeld
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.8247986, 9.6630001
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.