Feste Anstellung
Fachbereichsleitung Jugend, Soziales und Gesundheit (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
02.06.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Weil der Mensch im Mittelpunkt steht!
Im Landkreis Ahrweiler, vom Rhein bis zur Hohen Acht in der Eifel, fördern wir mit rund 660 Mitarbeitenden das soziale Miteinander, unterstützen in schwierigen Lebenslagen und setzen uns für Nachhaltigkeit ein. Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 prägen Wiederaufbau und Weiterentwicklung die Arbeit des Landkreises Ahrweiler. Daraus entstehen vielfältige Aufgaben und ein dynamisches Umfeld, welches viel Raum für neue Ideen, Wachstum und Innovation bietet. Im Fokus steht unter anderem die Weiterentwicklung vielfältiger sozialer und gesundheitlicher Versorgungsangebote für Menschen in allen Lebensphasen im gesamten Landkreis. Dabei werden aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sowie sich wandelnde Bedarfe konsequent berücksichtigt und in zukunftsfähige Strukturen überführt. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, bieten Ihnen die einzigartige Chance, aktiv an der Zukunft unseres Landkreises mitzuwirken. Also, seien Sie dabei!
Im Rahmen einer Altersnachfolge suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine strategische und empathische
Fachbereichsleitung Jugend, Soziales und Gesundheit (w/m/d)
Diese Position ist nach A 15 LBesO bzw. EG 15 TVöD bewertet und wird unbefristet in Vollzeit besetzt. In dieser attraktiven Funktion berichten Sie direkt an die Landrätin.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Ahrweiler
📮 PLZ: 53474
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.5499992, 7.0999999
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.