Feste Anstellung

Fachberater (m/w/d) für Soziale Dienstleistungen

1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH

📍 Böblingen

Region: D-PLZ 71

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

18.03.2026

Branche

Bildung & Training

Der Campus Mensch ist eine gemeinnützige Holding, die Menschen mit Nachteilen unterstützt und ihre gesellschaftliche Teilhabe fördert. Die 1a Zugang gGmbH, der inklusive Beratungs- und Bildungsanbieter der Stiftung Campus Mensch, unterstützt Unternehmen und Organisationen bei Barrierefreiheit und Inklusion. Sie entwickelt inklusive Bildungsangebote und Medienprodukte und hilft Menschen mit Benachteiligungen, Barrieren zu überwinden.

Sie bringen Motivation, Begeisterungsfähigkeit und Offenheit für Neues mit? Sie arbeiten gern mit und für Menschen mit Behinderung und verstehen sich dabei als Dienstleister mit Herz und Haltung? Dann passen Sie perfekt zu uns. Denn bei uns stehen die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden im Mittelpunkt – sie sind der Kompass für Ihr tägliches Handeln.

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Über das Unternehmen

Logo von 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH

1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH

Die 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH in Herrenberg ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für die Inklusion und Chancengleichheit von Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Das Unternehmen legt großen Wert auf eine barrierefreie Arbeitsumgebung und fördert eine Unternehmenskultur, in der Vielfalt und Individualität als Bereicherung angesehen werden. Durch gezielte Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen wird das Team befähigt, eine optimale Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden zu gewährleisten. Bei 1a Zugang finden Jobsuchende mit Schwerbehinderung nicht nur interessante berufliche Perspektiven, sondern auch ein unterstützendes Umfeld, das ihre Talente wertschätzt. Das Unternehmen bietet flexible Arbeitsmodelle und individuelle Anpassungen, um den Bedürfnissen aller Mitarbeiter gerecht zu werden. So wird nicht nur die berufliche, sondern auch die persönliche Entwicklung gefördert. Insgesamt positioniert sich die 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH als attraktiver Arbeitgeber auch für Menschen mit Schwerbehinderung, die auf der Suche nach einem inklusiven und respektvollen Arbeitsumfeld sind, in dem sie ihre Fähigkeiten voll entfalten können.

Standort: Böblingen

🗺️ Region: D-PLZ 71

📍 Koordinaten: 48.6877594, 9.0041285

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.