Feste Anstellung

Experte Energieabrechnung (m/w/d) Stadtwerke

HAPEKO Deutschland GmbH

📍 Giengen a.d. Brenz

Region: D-PLZ 89

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.02.2026

Branche

Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung

HAPEKO ist die erste Adresse für Fach- und Führungskräfte in Deutschland. Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Schaffen von Verbindungen zwischen Spezialisten und Führungskräften mit einem beruflichen Veränderungswunsch und passenden Unternehmen. HAPEKO (www.hapeko.de) ist deutschlandweit mit mehr als 20 Standorten vertreten.

Im Rahmen eines exklusiven Suchmandats wurden wir durch die Stadtwerke Giengen, die zugehörig zur GEO Gesellschaft für Energieversorgung Ostalb mbH ist, mit der Suche nach einem Experte Energieabrechnung (m/w/d) beauftragt. Unser Mandant ist ein zu 100 Prozent kommunaler Energielieferant und garantiert durch das 145 km lange Gasnetz und 230 km lange Wassernetz als regionaler Energielieferant eine rundum zuverlässige Versorgung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen Experten für Energieabrechnung (m/w/d), der mit Engagement und Fachwissen die Abrechnungsprozesse optimiert und weiterentwickelt.

Werden Sie Teil eines zukunftsorientierten Unternehmens und gestalten Sie die Energiewirtschaft aktiv mit! Die Bewerbungsfrist endet am 15.03.2026 Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die ausgeschriebene Stelle ist ausschließlich in Vollzeit zu besetzen, da die Aufgaben eine umfassende zeitliche Verfügbarkeit erfordern. Bewerben Sie sich jetzt! BLO/131100

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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HAPEKO Deutschland GmbH

Die HAPEKO Deutschland GmbH in Soest ist ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion schätzt das Unternehmen die unterschiedlichen Perspektiven und Fähigkeiten seiner Mitarbeitenden. HAPEKO setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Durch gezielte Initiativen und Unterstützungsangebote sorgt HAPEKO dafür, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen – ihre Potenziale entfalten können. Das integrierte Team schätzt die wertvollen Beiträge jedes Einzelnen und schafft somit eine positive und respektvolle Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei HAPEKO nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein verständnisvolles Umfeld, das Raum für persönliche Entwicklung bietet. Die HAPEKO Deutschland GmbH ist der ideale Arbeitgeber für alle, die in einem inklusiven und motivierenden Team arbeiten möchten und nach einem Unternehmen suchen, das Vielfalt als Stärke begreift.

Standort: Giengen a.d. Brenz

🗺️ Region: D-PLZ 89

📍 Koordinaten: 48.5886993, 10.2058001

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.