Feste Anstellung

Elektronikerin / Elektroniker (w/m/d) für Geräte und Systeme

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

📍 Karlsruhe

PLZ: 76131

Region: D-PLZ 76

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

28.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Als „Die Universität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Daran arbeiten am KIT rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Forschung, Lehre und Innovation zusammen.

Seine über 25.000 Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungs­orientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebens­grundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.

Das Institut für Anorganische Chemie (AOC) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/einen

Elektronikerin / Elektroniker (w/m/d)
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Über das Unternehmen

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist ein hoch angesehener Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Das KIT legt großen Wert auf Chancengleichheit und schafft ein integratives Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. Mit gezielten Programmen und Initiativen unterstützt das KIT seine Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen. Das Institut bietet nicht nur eine herausragende berufliche Perspektive in den Bereichen Forschung und Lehre, sondern auch flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass alle Mitarbeiter, einschließlich derjenigen mit besonderen Bedürfnissen, ihr volles Potenzial entfalten können. Das KIT ist stolz darauf, eine inklusive Kultur zu leben, die Respekt und Wertschätzung für alle Mitarbeitenden fördert. Jeder, der sich für eine Karriere am KIT interessiert, findet hier ein offenes und einladendes Arbeitsumfeld, das den Grundsatz der Inklusion ernst nimmt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, die vielfältigen Karrieremöglichkeiten am KIT zu entdecken und gemeinsam an innovativen Lösungen zu arbeiten.

Standort: Karlsruhe

📮 PLZ: 76131

🗺️ Region: D-PLZ 76

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.