Feste Anstellung
Elektriker*in / Anlagenmechatroniker*in Fachrichtung Elektrotechnik
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.03.2026
Branche
Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) ist das kommunale Entsorgungsunternehmen für die Landhauptstadt Kiel. Gründlichkeit und Zuverlässigkeit, Kompetenz und Teamgeist, das sind Werte, für die der ABK mit seinen vielfältigen Leistungen steht und die unsere gut 500 Mitarbeiter*innen tagtäglich leben.
Als dynamischer Arbeitgeber bieten wir Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz. Wir legen Wert auf Gesundheitsmanagement und Weiterbildung in allen Bereichen. Miteinander arbeiten wir daran, dass unsere Landeshauptstadt sauber bleibt und zukunftsweisende Themen umsetzt.
Kommen Sie in unsere Mannschaft und werden Sie Teil eines zukunftssicheren Unternehmens. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Im Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, in der Abteilung Bau- und Liegenschaftsverwaltung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Planstelle
Elektriker*in / Anlagenmechatroniker*in Fachrichtung Elektrotechnik (EG 7 TVöD)
in Vollzeit (39 Std./Woche) zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilbar. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD möglich. Sie arbeiten innerhalb des Teams eigenverantwortlich im zugewiesenen Tätigkeitsbereich.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Chancengleichheit und Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Mit einem klaren Fokus auf ein diverses und gemeinschaftliches Arbeitsumfeld fördert der ABK eine Kultur, in der jeder Mitarbeitende seine individuellen Fähigkeiten einbringen kann. Durch gezielte Schulungs- und Unterstützungsangebote ermöglicht das Unternehmen nicht nur eine umfassende Integration, sondern schätzt die Vielfalt als Bereicherung für das Team. Bei der ABK steht die persönliche Entwicklung der Angestellten im Mittelpunkt. Das Unternehmen bietet flexible Arbeitszeitmodelle und ergonomische Arbeitsplatzgestaltungen, die auch den Bedürfnissen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung gerecht werden. Die positive Arbeitsatmosphäre und das Engagement des ABK für Inklusion machen es zu einem attraktiven Arbeitgeber in der Region Kiel. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch die Möglichkeit, ihre Talente zu entfalten und aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Der ABK ist somit ein idealer Partner auf dem Weg zu einer inklusiven Karriere.
Weitere Jobs bei Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK)
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Standort: Kiel-Hasseldieksdamm
📮 PLZ: 24109
🗺️ Region: D-PLZ 24
📍 Koordinaten: 54.3307991, 10.1287937
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.