Feste Anstellung
Elektriker/in als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (w/m/d)
Lebenshilfewerk Pinneberg für Menschen mit Behinderung gGmbH
📍 Pinneberg
PLZ: 25421
Region: D-PLZ 25
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
11.12.2025
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Die Stiftung Lebenshilfe Südholstein, die Lebenshilfe im Kreis Pinneberg gGmbH und das Lebenshilfewerk Pinneberg gGmbH fördern und betreuen behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu Hause, in Kindertagesstätten, in der Schule, in unseren Wohneinrichtungen, Werkstätten sowie den Freizeit- und Begegnungsstätten.
Natürlich inklusiv!
Wir stehen für Vielfalt - alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität sind willkommen. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir suchen zum nächstmöglichen Termin für unseren Arbeitsbereich im Lebenshilfewerk Pinneberg eine Elektrofachkraft (w/m/d) mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Das Lebenshilfewerk Pinneberg ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung. An unseren vier Standorten haben wir das Ziel, Menschen mit Behinderung die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anzubieten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen.
- ✓ Durchführung von Tätigkeiten in Werkstätten und Freizeitangeboten.
- ✓ Mitwirkung in der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
- ✓ Arbeiten in Kindertagesstätten und Schulen zur Integration von behinderten Personen.
Ihr Profil
- ✓ Abgeschlossene Ausbildung im Elektrobereich.
- ✓ Fähigkeit zur Arbeit im Team und zur Kommunikation mit Klienten.
- ✓ Engagement für die Inklusion und Vielfalt.
- ✓ Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Wir bieten
- ✓ Ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem sozialen Umfeld.
- ✓ Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung.
- ✓ Ein inklusives und vielfältiges Arbeitsumfeld.
- ✓ Bevorzugte Berücksichtigung schwerbehinderter Bewerber.
Die Stiftung Lebenshilfe Südholstein engagiert sich für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.
Über das Unternehmen
Lebenshilfewerk Pinneberg für Menschen mit Behinderung gGmbH
Das Lebenshilfewerk Pinneberg für Menschen mit Behinderung gGmbH ist ein engagierter Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv fördert. In einem respektvollen und unterstützenden Arbeitsumfeld bietet das Unternehmen vielseitige berufliche Perspektiven, die auf die individuellen Fähigkeiten und Stärken seiner Mitarbeiter zugeschnitten sind. Hier steht der Mensch im Mittelpunkt: Mit vielfältigen Projekten und Angeboten trägt das Lebenshilfewerk nicht nur zur beruflichen Integration, sondern auch zur persönlichen Entwicklung seiner Beschäftigten bei. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der Vielfalt geschätzt wird. Durch regelmäßige Schulungen und sensitiver Umgang fördert das Lebenshilfewerk eine integrative Atmosphäre, in der sich jeder einbringen kann. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist das Lebenshilfewerk Pinneberg ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Chancen eröffnet und die individuelle Entfaltung in den Vordergrund stellt. Bewerbungen sind herzlich willkommen – hier findet jeder die Möglichkeit, seine Talente zu entfalten und Teil eines starken Teams zu werden.
Standort: Pinneberg
📮 PLZ: 25421
🗺️ Region: D-PLZ 25
📍 Koordinaten: 53.6486702, 9.8212996
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.