Ausbildung, Studium

Duales Studium Informatik (Bachelor of Science) (m/w/d)

Landesamt für Finanzen

📍 Regensburg

Region: D-PLZ 93

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

24.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die FinanzIT BAYERN ist ein moderner IT-Dienst­leister. Hier arbeiten top qualifizierte und hoch­motivierte Kolleginnen und Kollegen, beispiels­weise aus den Bereichen IT und BWL, in einem hoch­modernen Umfeld an der IT-Zukunft Bayerns – und an nichts weniger als der Digitalisierung der öffent­lichen Verwaltung.

Hier ist Behörde ganz anders: Modern, auf Augen­höhe, gemein­schaftlich, mit spannenden Aufgaben und viel Frei­heit in einem agilen Umfeld. Hier erlebst Du eine Verwaltung, wie Du sie noch nicht kennen­gelernt hast.

Zum Winter­semester 2026 suchen wir Dich zur Verstärkung unseres IT-Teams am Standort Regensburg für ein

Duales Studium Informatik
(Bachelor of Science) (m/w/d)

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Standort: Regensburg

🗺️ Region: D-PLZ 93

📍 Koordinaten: 49.0178146, 12.0988855

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.