Feste Anstellung

Dezernentin bzw. Dezernent (m/w/d) - Dezernat Studium und Weiterbildung

Technische Universität Dresden

📍 Dresden

PLZ: 01069

Region: D-PLZ 01

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Technische Universität Dresden (TUD) zählt als Exzellenzuniversität zu den leistungsstärksten Forschungseinrichtungen Deutschlands. 1828 gegründet, ist sie heute eine global erfolgreiche, regional engagierte Spitzenuniversität, die innovative Beiträge zur Lösung der Herausforderungen des Jahrhunderts leisten will. In Forschung und Lehre vereint sie Ingenieur- und Naturwissenschaften mit den Geistes- und Sozialwissenschaften und der Medizin. Diese bundesweit herausragende Vielfalt an Fächern ermöglicht es der Universität, die Interdisziplinarität zu fördern und Wissenschaft in die Gesellschaft zu tragen. Die TUD versteht sich als moderne Arbeitgeberin und will allen Beschäftigten in Forschung, Lehre, Technik und Verwaltung attraktive Arbeitsbedingungen bieten und ihre Potenziale fördern, entwickeln und einbinden. Die TUD steht für eine Universitätskultur, die geprägt ist von Weltoffenheit, Wertschätzung, Innovationsfreude und Partizipation. Sie begreift Diversität als kulturelle Selbstverständlichkeit und Qualitätskriterium einer Exzellenzuniversität. Entsprechend begrüßen wir alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit ihrer Leistung und Persönlichkeit bei uns und mit uns für den Erfolg der TUD engagieren möchten.

Im Dezernat Studium und Weiterbildung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Dezernentin bzw. Dezernent (m/w/d)

(bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen A 15/E 15 TV-L)

unbefristet zu besetzen. Das Stellenangebot richtet sich insbesondere auch an Beamtinnen oder Beamte der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (bis Besoldungsgruppe A 15). Für nicht beamtete Bewerberinnen oder Bewerber kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach Prüfung die Möglichkeit einer späteren Verbeamtung in der vorgenannten Laufbahn bestehen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihr Profil

  • Bewerberinnen und Bewerber sollten die persönlichen Voraussetzungen für die Besoldungsgruppe A 15/E 15 TV-L erfüllen.
  • Die Stelle richtet sich auch an Beamtinnen und Beamte der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 im allgemeinen Verwaltungsdienst.
  • Für nicht beamtete Bewerber besteht die Möglichkeit einer späteren Verbeamtung, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir bieten

  • Die TUD bietet attraktive Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in verschiedenen Bereichen.
  • Es wird Wert auf die Förderung und Entwicklung der Potenziale der Mitarbeiter gelegt.
  • Die Universität fördert eine Kultur der Weltoffenheit, Wertschätzung und Innovationsfreude.
  • Diversität wird als bedeutender Aspekt und Qualitätsmerkmal einer Exzellenzuniversität betrachtet.

Die Technische Universität Dresden ist eine führende Forschungseinrichtung in Deutschland.

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Über das Unternehmen

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Technische Universität Dresden

Die Technische Universität Dresden gilt als herausragender Arbeitgeber, der großen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Als eine der führenden Hochschulen Deutschlands ermöglicht sie Menschen mit Schwerbehinderung, sich in einem unterstützenden und respektvollen Umfeld beruflich zu entfalten. Die Universität fördert aktiv eine vielfältige Unternehmenskultur und schafft individuelle Anpassungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Durch innovative Programme und Schulungen setzt sich die Technische Universität Dresden dafür ein, Barrieren abzubauen und eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Die Führungskraft des Unternehmens versteht die Bedeutung von diversifizierten Teams und erkennt den einzigartigen Wert an, den Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsprozess einbringen können. Jobsuchende, die Wert auf ein praxisnahes und engagiertes Arbeitsumfeld legen, finden hier zahlreiche Möglichkeiten, um ihre Karriere voranzutreiben. Dank der fortlaufenden Initiativen zur Förderung von Inklusion und Gleichheit ist die Technische Universität Dresden eine empfehlenswerte Wahl für talentierte Personen, die auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sind.

Standort: Dresden

📮 PLZ: 01069

🗺️ Region: D-PLZ 01

📍 Koordinaten: 51.0498695, 13.7474766

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.