Feste Anstellung

Dezernatsleiter/-in Besonderer Kündigungsschutz / Begleitende Hilfe und Prävention (m/w/d)

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

25.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg am Standort Cottbus ist im Dezernat 41, Integrationsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle unbefristet als

Dezernatsleiter/-in
Besonderer Kündigungsschutz / Begleitende Hilfe und Prävention (m/w/d)

E 14 TV-L bzw. A 14 BbgBesO
(Kennziffer: 41.6/2026)

in Vollzeit zu besetzen.

Wer sind wir?

Das LASV ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Als Dienstleister und Servicepartner erbringen wir individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Zusammengefasst könnte man sagen, wir prüfen, wir stellen fest, wir entschädigen und wir fördern.

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Über das Unternehmen

Logo von Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg

Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg ist ein attraktiver Arbeitgeber, der sich besonders für die Belange von Menschen mit Schwerbehinderung engagiert. In Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) bietet das Amt ein inspirierendes Arbeitsumfeld, das Chancengleichheit und Inklusion großschreibt. Das Unternehmen setzt sich aktiv für einen barrierefreien Arbeitsplatz ein und schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden. Die Bedeutung von Vielfalt und inklusiver Zusammenarbeit wird hier in jedem Bereich gelebt. Durch gezielte Schulungen und ein unterstützendes Teamklima fördert das Landesamt eine Kultur, in der sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und gefördert fühlen. Menschen mit Schwerbehinderung finden im Landesamt nicht nur eine Stelle, sondern auch eine Gemeinschaft, die ihre Talente und Perspektiven schätzt. Mit einem klaren Fokus auf soziale Verantwortung und der Überzeugung, dass unterschiedliche Hintergründe das Unternehmen stärken, positioniert sich das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg als führender Arbeitgeber für alle, die eine sinnvolle Karriere im öffentlichen Dienst suchen.

Standort: Cottbus

🗺️ Region: D-PLZ 03

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.