Befristeter Vertrag
Datenanalyst:in Bedarfsplanung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
02.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine wichtige Schlüsselfunktion im Gesundheitswesen. Wir sind für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung der gesetzlich Versicherten in der Hauptstadt zuständig. Wir gewährleisten diese in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft auf einem hohen Qualitätsniveau – rund um die Uhr. Unser Hauptsitz befindet sich in einem modernen Bürogebäude in zentraler Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung durch Bus und Bahn.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (Körperschaft des öffentlichen Rechts) sucht für ihre Abteilung Arztregister und Bedarfsplanung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Vollzeitbasis (Teilzeit möglich) befristet für 1 Jahr eine:n
Datenanalyst:in Bedarfsplanung
Als Datenanalyst:in in der Bedarfsplanung analysieren, strukturieren und visualisieren Sie versorgungsrelevante Daten für die ambulante Versorgung in Berlin. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit unterstützen Sie das Team bei seinen Aufgaben und wirken beim Aufbau des Versorgungsradars als Monitoring-, Planungs- und Prognoseinstrument mit. Aufgrund der Zuordnung zum Projekt „Versorgungsradar“ ist diese Stelle befristet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin engagiert sich nicht nur für eine hochwertige Gesundheitsversorgung, sondern ist auch ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Für Menschen mit Schwerbehinderung bietet die Kassenärztliche Vereinigung ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das Chancengleichheit und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten in den Vordergrund stellt. Das Unternehmen legt großen Wert auf ein inklusives Miteinander und schafft Rahmenbedingungen, die es allen Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Talente optimal einzubringen. Flexible Arbeitszeitmodelle und barrierefreie Büros sind nur einige der Maßnahmen, die die Kassenärztliche Vereinigung Berlin umsetzt, um ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu garantieren. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, sondern auch ein Team, das Wertschätzung und Zusammenhalt großschreibt. Die Kassenärztliche Vereinigung ist bestrebt, ein Arbeitsklima zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden respektiert und geschätzt fühlen. Für Menschen mit Schwerbehinderung bietet das Unternehmen somit die ideale Plattform, um beruflich durchzustarten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.