Feste Anstellung

Chief Information Officer (CIO) (m/w/d)

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

📍 Bonn

PLZ: 53113

Region: D-PLZ 53

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

05.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine internationale Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. 200 Jahre Geschichte, rund 31.500 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutschlands und wurde als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.

Um die digitale Transformation der Universität strategisch und operativ weiter voranzutreiben, sucht die Universität Bonn eine*n

Chief Information Officer (CIO) (m/w/d)

Der/Die Chief Information Officer (CIO) ist unmittelbar dem Rektorat zugeordnet und agiert als eine der zentralen Steuerungspersönlichkeiten des digitalen Wandels an der Universität Bonn. In dieser Schlüsselposition sind Sie in das Digital Science Center (DiCe) der Universität eingebunden, arbeiten eng mit der DiCe-Koordinationsstelle zusammen und werden von dieser in Ihrer Tätigkeit unterstützt. Ihre Funktion bietet einen großen Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen Sie die Gesamtverantwortung für die Planung und Steuerung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der entsprechenden Organisationseinheiten in Lehre, Forschung und Verwaltung übernehmen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Steuerung eines umfassenden Organisationsentwicklungsprozesses zur strategischen Neuaufstellung einer integrierten Hochschul-IT. Der/Die erfolgreiche Kandidat*in ist eine inspirierende, strategisch denkende und kooperationsfreudige Führungspersönlichkeit, die auf den bisherigen Erfolgen der Universität Bonn aufbaut und eine ambitionierte Digitalisierungsagenda gestaltet. Integrität, Verantwortungsbewusstsein und Transparenz prägen ihr Handeln und befähigen sie, ein motiviertes und zukunftsorientiertes Team zu führen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.