Feste Anstellung
Chemotechniker*in und stellvertretende Fachbereichsleitung (m/w/d) im Labor, Fachbereich Abwasser
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
27.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Aggerverband mit Sitz in Gummersbach ist als sondergesetzlicher Wasserwirtschaftsverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In unserem 1.100 km² großen Einzugsgebiet, das von Meinerzhagen bis Siegburg reicht, nehmen wir mit unseren 400 Mitarbeitenden alle wasserwirtschaftlich relevanten Aufgaben wahr.
Für die Abteilung Labor, Fachbereich Abwasser suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Chemotechniker*in und stellvertretende Fachbereichsleitung (m/w/d) im Labor, Fachbereich Abwasser
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Labor hat die analytische Qualitätsüberwachung von Trink- und Oberflächenwasser, Abwasser und Schlämmen für den Aggerverband zur Aufgabe. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 und die Zulassung nach §15 (4) TrinkwV ist das Labor darüber hinaus einer der wichtigsten Ansprechpartner für Wasseruntersuchungen in der Region.
Der Einsatz erfolgt in unserem modern ausgestatteten Wasser- und Umweltlabor mit sehr guten Qualitäts- und Arbeitsicherheits-Standards in der Hauptverwaltung in Gummersbach.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Teamleitung (m/w/d) Prozessdatenverarbeitung (PDV) Abteilung Abwasser
Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
Leiter/-in des Fachbereichs Trinkwasser und Mikrobiologie im Labor (m/w/d)
Standort: Gummersbach
🗺️ Region: D-PLZ 51
📍 Koordinaten: 51.0160675, 7.5639000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.