Feste Anstellung
Bereichsleitung Wirtschaftsplanung und -steuerung (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
27.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
An der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts – Abteilung Finanzen und Controlling ist ab dem 01.04.2026 eine Stelle als
Bereichsleitung Wirtschaftsplanung und -steuerung (w/m/d)
- Entgeltgruppe 14 TV-L -
in Vollzeit (teilzeitgeeignet) zu besetzen. Die Stelle ist unbefristet.
In Abhängigkeit von Ihren individuellen Voraussetzungen kann die Stelle im Angestelltenverhältnis Entgeltgruppe 14 TV-L bzw. im Beamtenverhältnis Besoldungsgruppe A14 NBesO besetzt werden.
Über uns
Die Georg-August-Universität Göttingen gehört zu den großen deutschen Traditionsuniversitäten mit internationalem Ruf in der Forschung und der forschungsbasierten Lehre und ist die größte Arbeitgeberin in Südniedersachsen. Die Abteilung Finanzen und Controlling ist verantwortlich für das interne und externe Rechnungswesen, das zentrale Drittmittelmanagement und die steuerlichen Angelegenheiten der Universität. Darüber hinaus stellt sie die finanziellen Werkzeuge sowie umfassende Informationen zur universitären Steuerung zur Verfügung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Georg-August-Universität Göttingen
Mitarbeiter*in Controlling (w/m/d)
Mitarbeiter*innen im Bereich Finanzbuchhaltung und Liquiditätsmanagement (w/m/d)
Mitarbeiter*in in der Buchhaltung (w/m/d)
Standort: Göttingen
📮 PLZ: 37073
🗺️ Region: D-PLZ 37
📍 Koordinaten: 51.5372581, 9.9318714
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.