Feste Anstellung

Bereichsleitung (m/w/d) Kanalisation & Gewässer

AGL Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH

📍 Lüneburg

Region: D-PLZ 21

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

05.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir möchten Sie gern für uns gewinnen!

Die Hansestadt Lüneburg beschäftigt aktuell rund 1.600 Mitarbeitende und sieht sich als moderne Dienstleisterin für ihre Bürger:innen. Um diesen Anspruch kontinuierlich weiterzuentwickeln, sucht die Stadt engagierte Mitarbeitende, die diese Vision teilen und sich aktiv für die Belange der Stadtverwaltung einsetzen möchten. Weitere Informationen über die Hansestadt Lüneburg als Arbeitgeberin finden Sie auf unserer Karriereseite.

Die Hansestadt Lüneburg freut sich auf kompetente Verstärkung bei der Tochtergesellschaft Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) für den Bereich Kanalisation & Gewässer und sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit eine

Bereichsleitung (m/w/d) Kanalisation & Gewässer

Die Stelle ist teilzeitgeeignet, die Ausgestaltung der Teilzeit kann nach individueller Absprache im Arbeitsbereich erfolgen, sodass die Aufgabenerfüllung sichergestellt wird.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Lüneburg

🗺️ Region: D-PLZ 21

📍 Koordinaten: 53.2642441, 10.4249020

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.