Feste Anstellung
Bereichsleitung, Bauplaner, Stadt- und Regionalplaner Flächennutzungsplanung (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
FrankfurtRheinMain ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Metropolregionen in Europa und damit ein Magnet für viele Menschen. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain kümmert sich darum, dass sich die Metropolregion auch weiterhin positiv entwickelt. Wollen Sie dabei sein? Werden Sie Teil unseres dynamischen Teams, das sich mit Planungsfragen, Mobilität, Klimaschutz, Europa und weiteren spannenden Themen der Regionalentwicklung beschäftigt!
Wir suchen für unsere Abteilung Planung zum 01. August 2026 eine
Bereichsleitung, Bauplaner, Stadt- und Regionalplaner Flächennutzungsplanung (m/w/d)
in Vollzeit und unbefristet
Als Bereichsleitung bzw. Bauplaner, Stadt- und Regionalplaner (m/w/d) für die Flächennutzungsplanung organisieren Sie die Arbeitsaufträge, Aufgabenverteilung als auch die Prioritätensetzung und tragen die fachliche Verantwortung für die Durchführung und Koordination von Änderungsverfahren.
Der Regionalverband FrankfurtRheinMain ist für die gemeinsame Flächennutzungsplanung von 80 Städten und Gemeinden im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zuständig. Mit dem Regionalen Flächennutzungsplan steuert der Regionalverband die räumliche Entwicklung in der Rhein-Main-Region und schafft den planerischen Rahmen für Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur und Freiraum.
Die Abteilung Planung umfasst rund 40 Mitarbeitende aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Der Bereich Flächennutzungsplanung (West) nimmt mit einem eigenen Team eine zentrale Funktion in der Aufstellung und Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans wahr.
Die Stelle umfasst eine operative Führungsfunktion in der Flächennutzungsplanung mit fachlicher Verantwortung sowie die Mitwirkung an zentralen Fragestellungen zur räumlichen Entwicklung des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Regionalverband FrankfurtRheinMain
Sachbearbeitung Landschaftsplanung / Landschaftsarchitekt / Umwelt- und Klimaschutzmanager (m/w/d)
Sachbearbeitung / Planungsassistenz / Assistenz der Abteilungsleitung Planung (m/w/d)
Standort: Frankfurt am Main
🗺️ Region: D-PLZ 60
📍 Koordinaten: 50.1074257, 8.6605463
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.