Befristeter Vertrag
Berater im Studierendenmanagement (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.12.2025
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen ist eine innovative Hochschule für Angewandte Wissenschaften und in ihrer wirtschaftlich äußerst reizvollen Region fest verwurzelt. Die Studierenden haben ideale Bedingungen für ein erfolgreiches Studium. Neben der praxisnahen Ausbildung und der modernen Ausstattung schätzen sie vor allem das persönliche Klima an der Hochschule. Professoren, Mitarbeitende und Studierende schätzen die persönliche und kollegiale Atmosphäre an der Hochschule, die sich durch kurze Wege und flache Hierarchien auszeichnet.
Zur Erweiterung unseres Teams ist am Standort Sigmaringen zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Berater (m/w/d) im Studierendenmanagement
Beschäftigungsumfang 100 % – befristet für 2 Jahre
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen ist eine moderne Institution für Angewandte Wissenschaften in einer attraktiven Region.
Über das Unternehmen
Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen gehört zu den fortschrittlichen Bildungseinrichtungen in Deutschland und bietet ein inspirierendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber legt die Hochschule großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch diverse Maßnahmen und Programme fördert sie die Teilhabe und Integration von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen, wodurch ein respektvolles und unterstützendes Arbeitsklima entsteht. Die Hochschule versteht, dass Vielfalt eine Bereicherung ist und setzt sich aktiv für die Förderung von Talenten ein, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen. Des Weiteren bietet sie flexible Arbeitsmodelle sowie individuelle Unterstützung, um den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht zu werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Hochschule Albstadt-Sigmaringen einen Arbeitgeber, der nicht nur für exzellente Fachkompetenz steht, sondern auch für ein harmonisches Miteinander. Die offene Unternehmenskultur und die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung machen die Hochschule zu einer attraktiven Wahl für alle, die ihre Karriere in einem inklusiven Umfeld starten oder fortsetzen möchten.
Weitere Jobs bei Hochschule Albstadt-Sigmaringen
W2-Professur (m/w/d) Betriebliche Informationssysteme / Cloud Computing
Mitarbeiter (m/w/d) Studienzentrum Business Science and Management (BSM)
W2-Professur (m/w/d) Informatik, insbesondere Security Analytics
Standort: Sigmaringen
📮 PLZ: 72488
🗺️ Region: D-PLZ 72
📍 Koordinaten: 48.0861015, 9.2019997
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.