Befristeter Vertrag
Beigeordnete/r des Dezernates für Infrastruktur
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
11.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Düsseldorf, als Hauptstadt des größten deutschen Bundeslandes, ist eine dynamische und wachsende Metropole im Herzen Europas mit rund 660.000 Einwohner/innen. Die Stadt verbindet wirtschaftliche Stärke mit einer zukunftsorientierten, ressourcenschonenden Infrastrukturpolitik und verfolgt konsequent das Ziel, Mobilität, bauliche Qualität, technische Sicherheit und nachhaltige Stadtentwicklung in Einklang zu bringen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte, strategisch denkende und führungsstarke Persönlichkeit als
Beigeordnete/n des Dezernates für Infrastruktur
Das neu geschaffene Dezernat für Infrastruktur bildet das Herzstück der technischen Stadtinfrastruktur und gestaltet maßgeblich die Zukunft einer modernen, nachhaltigen und funktionsfähigen Metropole. Die Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Stadt – von der urbanen Entwicklung über den Werterhalt komplexer Bauwerke bis hin zu klimaneutralen Gebäuden und resilienten Wasser- und Entwässerungssystemen.
Dem Geschäftsbereich der/des Beigeordneten sind aktuell folgende Fachbereiche zugeordnet:
− Amt für Verkehrsmanagement
− Amt für Brücken-, Tunnel- und Straßenbahnbau
− Amt für Gebäudemanagement
− Stadtentwässerungsbetrieb
Änderungen des Dezernatsverteilungsplans bleiben vorbehalten.
Für einen ersten vertraulichen Kontakt wenden Sie sich gerne an Frau Anke Franz oder Herrn Maximilian Zekorn von der von uns beauftragten Personalberatung HAPEKO unter 0221/42060770. Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 12. April 2026.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die HAPEKO Deutschland GmbH in Soest ist ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion schätzt das Unternehmen die unterschiedlichen Perspektiven und Fähigkeiten seiner Mitarbeitenden. HAPEKO setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Durch gezielte Initiativen und Unterstützungsangebote sorgt HAPEKO dafür, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen – ihre Potenziale entfalten können. Das integrierte Team schätzt die wertvollen Beiträge jedes Einzelnen und schafft somit eine positive und respektvolle Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei HAPEKO nicht nur spannende berufliche Perspektiven, sondern auch ein verständnisvolles Umfeld, das Raum für persönliche Entwicklung bietet. Die HAPEKO Deutschland GmbH ist der ideale Arbeitgeber für alle, die in einem inklusiven und motivierenden Team arbeiten möchten und nach einem Unternehmen suchen, das Vielfalt als Stärke begreift.
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Architekt / Bauingenieur (m/w/d) für die Stadt Landsberg am Lech
Private Banking Berater (m/w/d)
Standort: Düsseldorf
🗺️ Region: D-PLZ 40
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.