Feste Anstellung
Bearbeiter Regress (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
18.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Als regionale Ansprechpartnerin der gesetzlichen Rentenversicherung sind wir stark verwurzelt in Oldenburg, Bremen und um zu. Mit fachlicher Kompetenz, norddeutschem Charme und Engagement beraten und begleiten wir unsere mehr als 900.000 Versicherten in allen Fragen zu den Themen Rente und Rehabilitation. Unsere mehr als 1.000 Mitarbeitenden geben dabei täglich ihr Bestes - mit der Sicherheit des öffentlichen Dienstes im Rücken.
Für unsere Hauptverwaltung in Oldenburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Bearbeiter Regress (m/w/d)
mit einem Anteil von 20,00 Wochenstunden. Die Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 9 a TV EntgO-DRV bewertet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Unternehmen fördert aktiv die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsmarkt und schafft ein Umfeld, in dem Vielfalt geschätzt und gefördert wird. Mit einem klaren Bekenntnis zur barrierefreien Gestaltung aller Arbeitsplätze stellt die Deutsche Rentenversicherung sicher, dass Mitarbeitende mit unterschiedlichen Bedürfnissen die gleichen Möglichkeiten haben, ihre Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Durch umfassende Unterstützung, individuelle Maßnahmen und ein respektvolles Miteinander wird eine inklusive Unternehmenskultur gefördert, die nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeitenden stärkt, sondern auch zur Teamentwicklung beiträgt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch zahlreiche Perspektiven für eine erfüllende Karriere. Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen steht für eine verantwortungsvolle Personalpolitik, die Menschen mit Schwerbehinderung gezielt unterstützt und ihnen die Chance bietet, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.