Feste Anstellung

Bautechnikerin / Bautechniker (m/w/d) im Bereich Bau- und Liegenschaftsmanagement

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Hochschule Bochum ist eine innovative Hochschule im grünen Herzen des Ruhrgebiets. Sie zeichnet sich durch ausgeprägte Praxisnähe und enge Vernetzungen zur regionalen sowie überregionalen Wirtschaft aus und ist international, interdisziplinär und auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Damit bietet sie ideale Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, Forschung und Weiterbildung.

Dezernat 8 – Was machen wir?
Das Dezernat 8 für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement betreibt die technischen Anlagen im Bereich Elektro, Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und MSR an den Standorten Bochum und Heiligenhaus. Hierbei handelt es sich vor allem um Maßnahmen der Bauunterhaltung (Instandhaltung und Wartung) sowie um Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Außerdem gehört die Planung und Umsetzung der Hochschulstandortentwicklung mit Neubauten und Sanierungsmaßnahmen zu den Aufgaben des Dezernates. Überwiegend handelt es sich dabei um die Nutzer- und Bauherrenvertretung im Zuge großer Bauvorhaben mit dem Land NRW.

Zur Unterstützung in diesem spannenden Arbeitsumfeld sucht die Hochschule Bochum für das Dezernat 8 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/n

Bautechnikerin / Bautechniker (m/w/d) im Bereich Bau- und Liegenschaftsmanagement
(EG 9B)

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Standort: Bochum

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.