Feste Anstellung

Bauleitender Hochbauingenieur (m/w/d) der Fachrichtung Architektur / Bauingenieurwesen

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)

📍 Büdelsdorf, Eckernförde, Flensburg, Husum, Kiel

Region: D-PLZ 25

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

15.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Als Ingenieur (m/w/d) sind Sie zuständig für die Durchführung von Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen in Schleswig-Holstein (HOAI-Leistungsphasen 6–9). Sie unterstützen damit die Sicherheit der baulichen Infrastruktur des Bundes in Schleswig-Holstein.

Bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) arbeiten rund 1.800 Menschen daran, das Land Schleswig-Holstein voranzubringen – durch nachhaltiges Bauen, intelligentes Beschaffen und zukunftsfähiges Bewirtschaften öffentlicher Gebäude.

Unser Anspruch: Prozesse und Lösungen kontinuierlich zu verbessern – fachlich fundiert, lösungsorientiert und mit Offenheit für neue Wege.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) ist ein herausragender Arbeitgeber, der für seine anspruchsvollen Dienstleistungen im Bereich des Gebäudemanagements bekannt ist. Mit Standorten in Kiel, Lübeck und Neumünster bietet die GMSH nicht nur eine Vielzahl an spannenden Karrieremöglichkeiten, sondern setzt auch ein starkes Zeichen für Inklusion und Chancengleichheit. Das Unternehmen ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen mit Schwerbehinderungen aktiv einbezieht und ihre individuellen Fähigkeiten wertschätzt. Durch gezielte Fördermaßnahmen und eine offene Unternehmenskultur unterstützt die GMSH die berufliche Entwicklung aller Mitarbeiter, unabhängig von ihren Voraussetzungen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende Atmosphäre, die Raum für persönliche Entfaltung und Wachstum bietet. Darüber hinaus legt die GMSH großen Wert auf Diversität und ein respektvolles Miteinander, wodurch sie sich als eine der attraktivsten Anlaufstellen in Schleswig-Holstein für Fachkräfte aller Hintergründe etabliert hat. Bei der GMSH steht der Mensch im Mittelpunkt – ein ideales Umfeld für jene, die eine sinnstiftende Karriere anstreben.

Standort: Büdelsdorf, Eckernförde, Flensburg, Husum, Kiel

🗺️ Region: D-PLZ 25

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.