Servicetechniker

Bauingenieur/in (m/w/d)- Teamleitung Infrastruktur (Tiefbau, Wasserversorgung, Verkehrsanlagen)

Stadtverwaltung Nidda

📍 Nidda

Region: D-PLZ 63

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

09.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Unser Ziel ist es, ein gesundes Zuhause für unsere Bürger /innen zu schaffen, in dem sie sich lebenslang wohlfühlen.

Dies können wir nur meistern, wenn wir als TOP-Arbeitgeberin vorangehen und ebenfalls ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen.

Denn wie schon Henry Ford sagte: "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“

Die Stadt Nidda hat viel zu bieten - natürlich auch als Arbeitgeberin!

Rund 300 Mitarbeiter/innen sorgen als Dienstleister für knapp 18.000 Bürger/innen sowie für Gäste unserer schönen Stadt.

Bei uns ist Abwechslung garantiert:

Neben der stadteigenen Wasserversorgung mit rund 134 km Wasserleitungsnetz, Brunnen und Hochbehältern werden neue Erschließungsanlagen gestaltet und neben den Straßen auch Brücken und Feldwege in Schuss gehalten. Auch die Betreuung ökologischer Gewässer sind in Nidda, der Stadt am Fluss wichtig. Darüber hinaus muss der Ausbau von Entwässerungsanlagen und der Glasfaserneubau mit den entsprechenden Stakeholdern abgestimmt werden!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Dich als:

Bauingenieur/in (m/w/d)- Teamleitung Infrastruktur (Tiefbau, Wasserversorgung, Verkehrsanlagen) in 63667 Nidda

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Nidda

🗺️ Region: D-PLZ 63

📍 Koordinaten: 50.4166985, 9.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.