Ausbildung, Studium

Auszubildende/r zum Koch / zur Köchin (w/m/d)

Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

📍 Böblingen

PLZ: 71034

Region: D-PLZ 71

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

29.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Einer der beliebtesten Arbeitgeber bei Schülerinnen und Schülern:
Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Institut für Fortbildung am Standort Böblingen, bietet zum 01.09.2026 folgende duale Ausbildung an:

Ausbildung zum Koch / zur Köchin (w/m/d)
(Vollzeit, 1.236,82 € im ersten Ausbildungsjahr)
Kennziffer: 2026-005

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg bildet den Nachwuchs der Polizei für alle Polizeidienststellen in Baden-Württemberg aus und garantiert die fortlaufende Weiterbildung der Polizeibediensteten. Mit über 1.300 Beschäftigten bilden wir an acht Standorten regelmäßig über 3.500 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir Mitarbeitende, die diese engagiert und zuverlässig mit uns gestalten. Werden Sie Teil unseres Teams – wir freuen uns auf Sie!

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Über das Unternehmen

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Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Als zukunftsorientierte Bildungseinrichtung legt sie großen Wert darauf, Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden zu schaffen, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch barrierefreie Arbeitsplätze und passende Unterstützung ermöglicht die Hochschule eine inklusive Arbeitsatmosphäre, in der jede*r seine Stärken einbringen kann. Die Hochschule bietet nicht nur spannende Karrieremöglichkeiten im Bereich der Polizei- und Sicherheitswissenschaften, sondern engagiert sich auch für eine wertschätzende Unternehmenskultur. Das Team besteht aus talentierten Fachkräften, die gemeinsam an der Weiterentwicklung von Lehr- und Lernkonzepten arbeiten. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung eröffnet die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg somit vielversprechende Perspektiven. Sie setzt auf individuelle Förderung und ermöglicht eine ganzheitliche Integration ins Berufsleben. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich über die vielfältigen Stellenangebote und die ausgezeichneten Entwicklungsmöglichkeiten zu informieren und Teil eines starken, inklusiven Teams zu werden.

Standort: Böblingen

📮 PLZ: 71034

🗺️ Region: D-PLZ 71

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.