Feste Anstellung

Assistenten*in / Fremdsprachensekretär*in (m/w/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

06.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Das Max-Planck-Institut für molekulare Genetik ist ein internationales Forschungs­institut im Bereich der medizinischen Genomforschung. Es beschäftigt ungefähr 350 Mitarbeiter*innen. Sein Forschungs­schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der Funktion und Regulation des Genoms während der Embryonal­entwicklung und bei der Entstehung von Krankheiten.

Für unser Institut suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (oder in Teilzeit ab ca. 30 Wochenstunden):

eine*n Assistenten*in / Fremdsprachensekretär*in (m/w/d)
(Vergütung bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD-Bund)

Die Stelle ist befristet auf 1 Jahr mit Option auf Verlängerung.

Die Assistenzen in unseren Forschungs­gruppen nehmen administrative Aufgaben für die zum großen Teil internationalen Leitungs­kräfte und Mitarbeitenden wahr. Sie sind an der Planung wissenschaftlicher Veranstaltungen beteiligt und damit eine wichtige Schnittstelle zur Instituts­verwaltung. Auch bei der Durchführung personeller Einzel­maßnahmen sind Sie direkt eingebunden und stellen damit effiziente und reibungslose Abläufe sicher. Sie vertreten sich gegenseitig und sind dem Team Forschungs­koordination zugeordnet.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Max-Planck-Institut für molekulare Genetik

Max-Planck-Institut für molekulare Genetik

Das Max-Planck-Institut für molekulare Genetik in Berlin ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich durch seine Innovationskraft und Forschungsexzellenz einen Namen gemacht hat. Das Institut setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein und begrüßt Menschen mit Schwerbehinderung als wichtige Mitglieder seiner wissenschaftlichen Gemeinschaft. Hier wird ein unterstützendes Arbeitsumfeld geschaffen, in dem individuelle Stärken gefördert und Barrieren abgebaut werden. Das Max-Planck-Institut bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten in der biomedizinischen Forschung und schafft ein Klima der Wertschätzung, das Diversität als Bereicherung anerkennt. Durch spezielle Programme und Maßnahmen werden die Bedürfnisse von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung respektiert und berücksichtigt, wodurch ihre Integration in das Forschungsumfeld erleichtert wird. Dieser Arbeitgeber ermöglicht es talentierten Fachkräften, sich in einem dynamischen Team weiterzuentwickeln und einen wichtigen Beitrag zur Wissenschaft zu leisten. Das Max-Planck-Institut für molekulare Genetik ist somit nicht nur ein Ort der Forschung, sondern auch ein Ort der Vielfalt und Teilhabe.

Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.4451065, 13.2743845

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.