Feste Anstellung
Ärztliche Direktorin/ Ärztlicher Direktor (w/m/d) im DRV-Nord-eigenen Rehazentrum im Naturpark Aukrug
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
01.03.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Im Rahmen einer geregelten Nachfolge ist zum 01.07.2026 die Stelle der / des Ärztlichen Direktorin/ Ärztlichen Direktors (w/m/d) im DRV-Nord-eigenen Rehazentrum im Naturpark Aukrug neu zu besetzen.
Das Rehazentrum im Naturpark Aukrug ist eine Rehabilitationseinrichtung der Deutschen Rentenversicherung Nord für Erwachsene und verfügt über 221 Betten in den Fachabteilungen Psychosomatik und Orthopädie. Zudem betreibt die Klinik ein durch die DGSM akkreditiertes Schlaflabor. Mit dem Bauprojekt AUKRUG25 finden derzeit umfangreiche Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen statt. Das Rehazentrum liegt im landschaftlich reizvollen Naturpark Aukrug mitten in Schleswig-Holstein und damit ziemlich genau zwischen den Meeren. Die Landeshauptstadt Kiel und die Hansestadt Hamburg sind in 30 bzw. in 45 Autominuten zu erreichen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Aukrug
🗺️ Region: D-PLZ 24
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.