Feste Anstellung
Ärztin / Arzt (m/w/d) für die Justizvollzugsanstalt
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
22.04.2026
Branche
Sonstige Branchen
Bei der Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer / einem
Ärztin / Arzt (m/w/d)
zu besetzen.
Die Justizvollzugsanstalt Bernau wurde im Jahr 1920 selbstständige Strafanstalt; sie wird seitdem laufend fortentwickelt, baulich umstrukturiert und vollzuglich wie medizinisch den zunehmenden Anforderungen der Zeit angepasst. Die Anstalt ist ganz überwiegend zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen im Wiederholungsfall bis zu drei Jahren an erwachsenen Männern aus dem gesamten südbayerischen Raum. Sie verfügt über circa 800 Haftplätze.
Eine Kurzübersicht können Sie unter justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/jva-bernau/ einsehen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Justiz in Bayern
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Bernau am Chiemsee
🗺️ Region: D-PLZ 83
📍 Koordinaten: 47.8190575, 12.3776989
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.