Befristeter Vertrag

Anlagenmechaniker*in für den Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte und Gase (m/w/d)

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Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Am Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts (MPL) findet Grundlagen­forschung in den folgenden Bereichen statt: nichtlineare Optik, Quanten­optik, Nanophotonik, photonische Kristall­fasern, Optomechanik, Quanten­technologien und Biophysik. Mit Gründung des Max-Planck-Zentrums für Physik und Medizin (MPZPM) in Erlangen haben wir ein ganz neues Kapitel von „Physik und Medizin“ aufgeschlagen, in dem die Physik eine unverzichtbare Rolle beim Verständnis des Lebens und der Phänomene spielt, die zu Anomalien und damit zu Krankheiten führen. Das MPZPM ist ein interdisziplinäres gemeinsames Forschungs­zentrum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), des Universitätsklinikums Erlangen (UKER) und des Max-Planck-Instituts für die Physik des Lichts (MPL).

Zur Verstärkung unseres Teams für das Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts sowie dem Max-Planck-Zentrum für Physik und Medizin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Anlagen­mechaniker*in für den Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte und Gase (m/w/d).

Anlagen­mechaniker*in für den Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte und Gase (m/w/d)

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Standort: Erlangen

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.