Feste Anstellung

Amtsleitung (m/w/d) Stadtkasse

Stadt Hamm

📍 Hamm

Region: D-PLZ 59

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

12.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Bedeutend besser.
Arbeiten bei der Stadt Hamm

Für die Stadt Hamm zu arbeiten heißt, für die Menschen in Hamm zu arbeiten - mehr gestalten, mehr bewirken. So wird jede Aufgabe zu etwas wirklich Besonderem. Alles, was bei uns in den verschiedenen Bereichen geleistet wird, kommt den Bürger:innen einer ganzen Stadt zugute. Dieser Bedeutung sind wir uns als Arbeitgeberin bewusst, der Verantwortung für unsere Mitarbeitenden auch. Sie haben Lust, mit dabei zu sein? Das freut uns sehr.

Die Stadt Hamm sucht zum nächstmöglichen Termin für ihre Stadtkasse eine

Amtsleitung (m/w/d)

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden bzw. für Beamt:innen 41 Stunden.

Die Stadtkasse der Stadt Hamm ist dem Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport, Personal, Organisation und Feuerwehr – zugeordnet. Sie hat rund 38 motivierte Mitarbeiter:innen, die in 2 Abteilungen vielfältige Aufgaben in den Bereichen Zahlungsverkehr, Zahlungsabwicklung und Forderungsmanagement aktiv und innovativ wahrnehmen.

In der Funktion als Amtsleitung können Sie als innovative und weitsichtige Führungskraft gegenüber der Gesellschaft, anderen Ämtern und externen Partner:innen aktiv sein. Ihnen obliegt die Verantwortung für Personal, Finanzen und Abläufe und Sie steuern das Amt sicher auch in besonderen oder herausfordernden Situationen.

Im Zuge einer Nachfolge suchen wir eine erfahrene, fachlich versierte und engagierte Leitung der Stadtkasse.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Hamm

🗺️ Region: D-PLZ 59

📍 Koordinaten: 51.6768913, 7.8217001

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.