Feste Anstellung

Abteilungsleitung Technisches und Infrastrukturelles Gebäudemanagement (m/w/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

22.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Hochschule Bochum ist eine innovative Hochschule mit zwei Standorten in Bochum und einem Standort in Heiligenhaus im grünen Herzen des Ruhrgebiets. Was uns auszeichnet? Praxisnähe und enge Verbindungen zur Wirtschaft – regional, überregional und international. Wir denken interdisziplinär, handeln nachhaltig und bieten damit die besten Voraussetzungen für exzellente Ausbildung, Forschung und Weiterbildung.

Dezernat 8 – Was machen wir?
Das Dezernat 8 für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement betreibt die technischen Anlagen im Bereich Elektro, Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und MSR an den Standorten Bochum und Heiligenhaus. Hierbei handelt es sich vor allem um Maßnahmen der Bauunterhaltung (Instandhaltung und Wartung) sowie um Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Außerdem gehört die Planung und Umsetzung der Hochschulstandortentwicklung mit Neubauten und Sanierungsmaßnahmen zu den Aufgaben des Dezernates. Überwiegend handelt es sich dabei um die Nutzer- und Bauherrenvertretung im Zuge großer Bauvorhaben mit dem Land NRW.

Zur Unterstützung in diesem spannenden Arbeitsumfeld suchen wir im Dezernat 8 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement – zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine

Abteilungsleitung Technisches und Infrastrukturelles Gebäudemanagement (m/w/d)
(EG 13)

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Verwaltung der technischen Systeme in den Bereichen Elektro, Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und MSR.
  • Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sowie von Umbau- und Sanierungsprojekten.
  • Planung und Realisierung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen an den Hochschulstandorten.
  • Vertretung der Nutzer- und Bauherreninteressen bei größeren Bauvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Land NRW.

Die Hochschule Bochum vereint innovative Lehre und enge Kooperationen mit der Wirtschaft im Ruhrgebiet.

Standort: Bochum

🗺️ Region: D-PLZ 44

📍 Koordinaten: 51.4740906, 7.2192445

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.