Feste Anstellung
Abteilungsleitung Controlling und Finanzen (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule Darmstadt sucht für die Abteilung Controlling und Finanzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine*n
Abteilungsleiter*in Controlling und Finanzen (100 %)
Kennziffer 30/2026 K.1
Die Hochschule Darmstadt (h_da) gehört mit rund 13.500 Studierenden, 350 Professorinnen und Professoren sowie 1000 Beschäftigten zu den größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) in Deutschland. Ihre traditionelle Stärke ist seit über 50 Jahren die klare Anwendungsorientierung in Studium, Forschung und Transfer. Ihre über 70 Studiengänge in den Bereichen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien, Design und Soziales werden an den zwei Standorten Darmstadt und Dieburg gelehrt. Die Hochschule Darmstadt versteht sich als weltoffen, vielfältig und nachhaltig. Zudem ist sie über die Allianz „European University of Technology (EUt+)“ mit neun Partnerhochschulen in ganz Europa strategisch vernetzt.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.