Feste Anstellung

2. Wasserbaumeisterin / 2. Wasserbaumeister (m/w/d) im Leitungsbereich

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK

📍 Nürnberg

Region: D-PLZ 90

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist der größte Arbeitgeber im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen. Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!

Imagefilm - schauen Sie rein und lernen Sie uns kennen!

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK sucht für den Außenbezirk Nürnberg ab sofort, unbefristet in Vollzeit, eine/einen

2. Wasserbaumeisterin / 2. Wasserbaumeister (m/w/d) im Leitungsbereich

Der Dienstort ist 90449 Nürnberg.
Referenzcode der Ausschreibung 20260177_9339

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Über das Unternehmen

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK in Regensburg ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Durch eine inklusive Unternehmenskultur ermöglicht das Amt Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Talente und Fähigkeiten voll zu entfalten. Hier wird Wert auf die individuelle Entwicklung jedes Mitarbeiters gelegt, unabhängig von etwaigen Einschränkungen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bietet nicht nur ein modernes Arbeitsumfeld, sondern auch zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die es den Beschäftigten erleichtern, ihre Karriereziele zu erreichen. Die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensphilosophie, wodurch ein respektvoller und unterstützender Arbeitsplatz geschaffen wird. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK eine hervorragende Wahl, die Engagement und Vielfalt schätzt und aktiv zur Chancengleichheit beiträgt. Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen sind hier herzlich willkommen, was das Amt zu einem inspirierenden Ort für berufliches Wachstum macht. Bewerbungen sind jederzeit willkommen – der Weg zur inklusive Arbeitswelt beginnt hier!

Standort: Nürnberg

🗺️ Region: D-PLZ 90

📍 Koordinaten: 49.4439812, 11.0785322

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.