Schwerbehindertenausweis beantragen: Kompletter Guide 2025
Ratgeber & Antragstellung

Schwerbehindertenausweis beantragen: Kompletter Guide 2025

Meng GmbH 15.01.2025 36 Aufrufe

Sie möchten einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie 2025 den Antrag stellen – auch digital. Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Vorteile am Arbeitsmarkt auf Sie warten.

Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und die damit verbundenen Rechte. Er öffnet Türen zu zahlreichen Nachteilsausgleichen im Arbeitsleben, bei Steuern, im öffentlichen Nahverkehr und in vielen weiteren Lebensbereichen. Im Jahr 2025 ist die Beantragung einfacher denn je – viele Bundesländer bieten mittlerweile digitale Antragsverfahren an.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitliches Dokument, das Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erhalten. Er dient als offizieller Nachweis der Schwerbehinderung und berechtigt zum Bezug verschiedener Nachteilsausgleiche.

Der Ausweis enthält folgende Informationen:

  • Name, Geburtsdatum und Foto des Inhabers
  • Grad der Behinderung (GdB) als Zahl zwischen 50 und 100
  • Gültigkeitsdauer des Ausweises
  • Merkzeichen, die besondere Beeinträchtigungen kennzeichnen
  • Ausweisnummer zur eindeutigen Identifikation

Wichtige Merkzeichen im Überblick

Neben dem GdB können auf dem Schwerbehindertenausweis verschiedene Merkzeichen eingetragen sein, die spezifische Beeinträchtigungen kennzeichnen:

  • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • H – Hilflosigkeit
  • Bl – Blindheit
  • Gl – Gehörlosigkeit
  • TBl – Taubblindheit
  • RF – Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Diese Merkzeichen sind entscheidend für bestimmte Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen, kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder steuerliche Vergünstigungen.

Wer kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person einen Schwerbehindertenausweis beantragen, die glaubt, dass bei ihr eine Behinderung mit einem GdB von mindestens 50 vorliegt. Das Versorgungsamt prüft dann im Feststellungsverfahren, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis:

  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Arbeitsplatz in Deutschland
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen
  • Die Beeinträchtigungen müssen zu einer Teilhabeeinschränkung führen
  • Der festgestellte Grad der Behinderung muss mindestens 50 betragen

Häufige Erkrankungen und Behinderungen

Ein Schwerbehindertenausweis kann bei verschiedensten gesundheitlichen Beeinträchtigungen beantragt werden, zum Beispiel:

  • Chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose, COPD)
  • Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Angststörungen, Burnout)
  • Krebserkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • Seh- oder Hörbehinderungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Folgen von Unfällen

Wichtig ist nicht die Diagnose an sich, sondern die Auswirkung der Erkrankung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die Bewertung erfolgt nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen", die für jede Erkrankung Orientierungswerte für den GdB vorgeben.

Tipp: Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr GdB 50 erreicht, können Sie den Antrag stellen. Das Amt prüft alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und stellt den Gesamt-GdB fest. Bereits ab einem GdB von 20 haben Sie Anspruch auf Steuerfreibeträge, ab GdB 30 können Sie eine Gleichstellung beantragen.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Schritt 1: Zuständige Stelle ermitteln

Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird bei unterschiedlichen Behörden gestellt – je nach Bundesland:

  • Versorgungsamt (in den meisten Bundesländern)
  • Landratsamt / Landkreis (z.B. in Baden-Württemberg, Bayern)
  • Kommunale Versorgungsverwaltung (in einigen Stadtstaaten)
  • Bürgeramt oder Bürgerbüro (erste Anlaufstelle, die weitervermittelt)

Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort. Eine kurze Online-Recherche oder ein Anruf beim örtlichen Bürgeramt bringt Klarheit.

Schritt 2: Antragsformular beschaffen

Sie haben mehrere Möglichkeiten, an das Antragsformular zu gelangen:

  • Online-Download: Die meisten Versorgungsämter bieten das Formular auf ihrer Website als PDF zum Download an
  • Persönliche Abholung: Sie können das Formular direkt bei der zuständigen Behörde abholen
  • Postalische Zusendung: Auf Anfrage wird Ihnen das Formular zugeschickt
  • Digitaler Antrag: In vielen Bundesländern können Sie 2025 den Antrag komplett digital stellen (siehe nächster Abschnitt)

Schritt 3: Antrag sorgfältig ausfüllen

Das Ausfüllen des Antrags erfordert Sorgfalt und Vollständigkeit. Folgende Angaben sind erforderlich:

Persönliche Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Aktuelle Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Telefonnummer (optional, aber hilfreich für Rückfragen)

Gesundheitliche Angaben:

  • Detaillierte Beschreibung aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Angaben zu behandelnden Ärzten, Therapeuten, Kliniken (mit vollständiger Adresse)
  • Zeiträume der Behandlungen
  • Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Alle aktuell eingenommenen Medikamente

Auswirkungen im Alltag:

  • Wie beeinträchtigt Sie die Erkrankung im täglichen Leben?
  • Welche Einschränkungen haben Sie im Beruf?
  • Benötigen Sie Hilfsmittel (Rollstuhl, Gehhilfen, Hörgeräte etc.)?
  • Sind Sie auf Hilfe anderer Personen angewiesen?

Schritt 4: Ärztliche Unterlagen zusammenstellen

Je besser Sie Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen dokumentieren, desto schneller und genauer kann das Versorgungsamt Ihren GdB feststellen. Sammeln Sie daher alle relevanten medizinischen Unterlagen:

  • Arztbriefe und Befundberichte
  • Entlassungsberichte aus Krankenhäusern
  • Berichte von Rehabilitationseinrichtungen
  • Aktuelle Laborbefunde
  • Bildgebende Verfahren (Röntgen, MRT, CT)
  • Gutachten von Fachärzten
  • Medikamentenpläne

Diese Unterlagen müssen Sie nicht zwingend dem Erstantrag beifügen – in der Regel holt das Versorgungsamt die Unterlagen direkt bei Ihren Ärzten ein, nachdem Sie die Schweigepflichtentbindung erteilt haben. Trotzdem kann es die Bearbeitung beschleunigen, wenn Sie wichtige Dokumente bereits mitschicken.

Wichtig: Bewahren Sie immer Kopien aller eingereichten Unterlagen auf. Schicken Sie niemals Originale, sondern immer nur Kopien.

Schritt 5: Antrag einreichen

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:

  • Per Post: An die zuständige Behörde senden (Einschreiben empfohlen)
  • Persönlich: Abgabe direkt beim Versorgungsamt oder Bürgeramt
  • Digital: Über das Online-Portal des Bundeslandes (siehe nächster Abschnitt)

Schritt 6: Bearbeitungszeit abwarten

Nach Eingang Ihres Antrags beginnt das Versorgungsamt mit der Prüfung. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Auslastung der Behörde:

  • Durchschnittlich: 3 bis 6 Monate
  • In komplexen Fällen: bis zu 12 Monate
  • Bei digitalem Antrag oft schneller: 2 bis 4 Monate

Während der Bearbeitungszeit:

  • Holt das Amt medizinische Unterlagen bei Ihren Ärzten ein
  • Eventuell werden Sie zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen
  • Ein ärztlicher Gutachter bewertet alle Unterlagen und erstellt ein Gutachten
  • Das Versorgungsamt erlässt auf dieser Grundlage einen Bescheid

Schritt 7: Bescheid prüfen

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, der folgende Informationen enthält:

  • Festgestellter Grad der Behinderung (GdB)
  • Zuerkannte Merkzeichen (falls zutreffend)
  • Gültigkeitsdauer der Feststellung
  • Begründung der Entscheidung
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig. Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und begründet werden.

Schritt 8: Schwerbehindertenausweis erhalten

Wenn Ihr GdB mindestens 50 beträgt, erhalten Sie automatisch den Schwerbehindertenausweis per Post zugeschickt. Dieser wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt, kann aber auch unbefristet sein, wenn keine Besserung der gesundheitlichen Situation zu erwarten ist.

Digitaler Antrag 2025: Die moderne Alternative

Eine der wichtigsten Neuerungen 2025 ist die flächendeckende Einführung digitaler Antragsverfahren. In den meisten Bundesländern können Sie den Schwerbehindertenausweis jetzt online beantragen.

Vorteile des digitalen Antrags

  • Zeitersparnis: Keine Behördengänge, Antragstellung von zu Hause aus
  • Schnellere Bearbeitung: Strukturierte Datenübermittlung beschleunigt die Prüfung
  • Direkter Upload: Medizinische Dokumente als PDF direkt hochladen
  • Statusverfolgung: Automatische Updates über den Bearbeitungsstand
  • Weniger Papierkram: Umweltfreundlich und übersichtlich
  • Hilfestellung: Integrierte Erklärungen und Ausfüllhilfen

So funktioniert der Online-Antrag

1. Portal aufrufen

Die digitale Antragstellung erfolgt über verschiedene Portale, je nach Bundesland:

  • "Einfach Leistungen beantragen": Bundesweites Portal für verschiedene Sozialleistungen
  • Service-BW: In Baden-Württemberg
  • BayernPortal: In Bayern
  • Service.Brandenburg: In Brandenburg
  • Amt24: In Sachsen
  • Weitere länderspezifische Portale

2. Registrierung/Anmeldung

Für die digitale Antragstellung benötigen Sie in der Regel:

  • Eine E-Mail-Adresse
  • Optional: BundID oder andere Identifikationsmöglichkeiten für volldigitale Prozesse
  • In einigen Bundesländern ist auch eine Antragstellung ohne Registrierung möglich

3. Formular online ausfüllen

Das Online-Formular ist meist übersichtlicher strukturiert als die PDF-Version und bietet:

  • Schritt-für-Schritt-Führung durch den Antrag
  • Erklärungen und Tooltips bei schwierigen Feldern
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen
  • Zwischenspeichern möglich

4. Dokumente hochladen

Laden Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen als PDF hoch:

  • Arztbriefe und Befunde
  • Entlassungsberichte
  • Gutachten
  • Laborbefunde

5. Antrag digital absenden

Nach Prüfung aller Angaben senden Sie den Antrag digital ab. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

6. Bearbeitungsstatus verfolgen

In vielen Portalen können Sie den aktuellen Stand Ihres Antrags online einsehen – eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Papierverfahren.

Hinweis: Nicht alle Bundesländer bieten 2025 bereits die volldigitale Antragstellung an. Prüfen Sie auf der Website Ihres zuständigen Versorgungsamts oder Landratsamts, welche Optionen verfügbar sind.

Vorteile am Arbeitsmarkt mit Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis eröffnet Ihnen am Arbeitsmarkt zahlreiche Vorteile und Schutzrechte. Diese sollen die Nachteile ausgleichen, die Ihnen durch Ihre Behinderung im Arbeitsleben entstehen.

Besonderer Kündigungsschutz

Einer der wichtigsten Vorteile ist der besondere Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX:

  • Jede Kündigung – ob ordentlich oder außerordentlich – bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts
  • Das Integrationsamt prüft, ob die Kündigung mit der Behinderung zusammenhängt
  • Es wird geprüft, ob der Arbeitsplatz durch Hilfen erhalten werden kann
  • Ohne Zustimmung ist die Kündigung unwirksam

Dieser Schutz greift allerdings erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit.

Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (§ 208 SGB IX). Bei einer 5-Tage-Woche sind das fünf zusätzliche freie Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche entsprechend mehr.

Freistellung von Mehrarbeit

Sie können verlangen, von Mehrarbeit freigestellt zu werden (§ 207 SGB IX). Als Mehrarbeit gilt die Zeit über acht Stunden werktäglich hinaus. Sie müssen also keine Überstunden leisten, wenn Sie dies nicht möchten.

Vorzeitige Altersrente

Mit einem GdB von mindestens 50 können Sie früher in Rente gehen:

  • Regulärer Renteneintritt mit 65 Jahren ohne Abschläge (Jahrgang 1964 und jünger)
  • Vorzeitiger Eintritt ab 62 Jahren möglich – mit Abschlägen von 0,3% pro Monat
  • Erforderlich sind 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Das Integrationsamt fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch verschiedene Leistungen:

  • Technische Arbeitshilfen: Spezielle Computer, Software, ergonomische Möbel
  • Arbeitsassistenz: Finanzierung einer Assistenzkraft für wiederkehrende Tätigkeiten
  • Arbeitsplatzgestaltung: Umbaumaßnahmen, Rampen, behindertengerechte Sanitäranlagen
  • Fortbildungskosten: Übernahme von Weiterbildungskosten
  • Kraftfahrzeughilfe: Zuschüsse für behindertengerechte Fahrzeugumrüstung

Unterstützung durch Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste (IFD) bieten kostenlose Unterstützung:

  • Beratung bei der Jobsuche
  • Vermittlung passender Stellen
  • Begleitung in den ersten Monaten im neuen Job
  • Krisenintervention bei Problemen am Arbeitsplatz
  • Coaching und Training

Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber

Unternehmen ab 20 Mitarbeitern müssen mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtplatz zahlen sie eine Ausgleichsabgabe – ab 2025 zwischen 155 und 815 Euro pro Monat. Dies schafft einen finanziellen Anreiz, schwerbehinderte Bewerber einzustellen.

Gleichstellung bei GdB 30 oder 40

Auch wenn Ihr GdB unter 50 liegt, können Sie profitieren: Bei einem GdB von 30 oder 40 können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Damit erhalten Sie (fast) die gleichen Arbeitsmarkt-Rechte wie schwerbehinderte Menschen – nur der Zusatzurlaub und die vorgezogene Altersrente bleiben Ihnen verwehrt.

Tipps für einen erfolgreichen Antrag

1. Vollständigkeit ist entscheidend

Je vollständiger Sie alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen angeben und dokumentieren, desto genauer kann der GdB festgestellt werden. Vergessen Sie keine "Kleinigkeiten" – auch mehrere kleinere Beeinträchtigungen können zusammen einen höheren Gesamt-GdB ergeben.

2. Alltagsauswirkungen konkret beschreiben

Beschreiben Sie nicht nur die medizinischen Diagnosen, sondern konkret, wie sich die Erkrankungen im Alltag auswirken:

  • "Ich kann nicht länger als 30 Minuten am Stück stehen"
  • "Ich benötige nach jeder Stunde Arbeit eine 15-minütige Pause"
  • "Ich kann keine schweren Lasten über 5 kg heben"
  • "Konzentration ist nur für kurze Zeiträume möglich"

3. Alle behandelnden Ärzte angeben

Geben Sie wirklich alle Ärzte, Therapeuten und Kliniken an, die Sie in den letzten Jahren behandelt haben. Das Versorgungsamt kann nur die Unterlagen anfordern, von denen es weiß.

4. Aktuelle Befunde einholen

Wenn Ihre letzten medizinischen Untersuchungen länger zurückliegen, holen Sie aktuelle Befunde ein. Ein aktuelles Attest Ihres Hausarztes, das den Gesamtzustand beschreibt, kann sehr hilfreich sein.

5. Bei psychischen Erkrankungen: Mut zur Offenheit

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout werden oft unterschätzt, können aber durchaus zu einem GdB von 50 oder höher führen. Scheuen Sie sich nicht, diese offen anzugeben – der Datenschutz ist gewährleistet.

6. Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder der festgestellte GdB niedriger ausfällt als erwartet, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründen Sie diesen mit neuen medizinischen Unterlagen oder zusätzlichen Informationen. Viele Widersprüche führen zu einer Neubewertung.

7. Beratung nutzen

Nutzen Sie kostenlose Beratungsangebote:

  • Sozialverbände (VdK, SoVD etc.) bieten Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags
  • Behindertenbeauftragte Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • Selbsthilfegruppen mit Erfahrungswissen
  • Integrationsfachdienste

8. Verschlechterungsantrag bei Veränderungen

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nach Erhalt des Ausweises verschlechtert, können Sie einen Verschlechterungsantrag stellen. Das Versorgungsamt prüft dann, ob eine Erhöhung des GdB oder die Zuerkennung weiterer Merkzeichen gerechtfertigt ist.

Achtung: Ein Verschlechterungsantrag kann theoretisch auch zu einer Herabstufung führen, wenn das Amt feststellt, dass sich der Zustand verbessert hat. In der Praxis kommt dies aber selten vor, wenn tatsächlich eine Verschlechterung vorliegt.

Neue Barrierefreiheits-Regelungen ab Juni 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses EU-Recht verpflichtet erstmals auch private Unternehmen zu umfassender Barrierefreiheit bei Produkten und digitalen Dienstleistungen.

Betroffene Bereiche:

  • Computer, Tablets, Smartphones, E-Reader
  • Bankdienstleistungen und Geldautomaten
  • E-Commerce: Online-Shops müssen barrierefrei bedienbar sein
  • E-Books und zugehörige Lesesoftware
  • Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals
  • Telefon- und Messenger-Dienste

Diese Regelung verbessert die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen erheblich – sowohl im Arbeitsleben als auch im Alltag. Arbeitgeber müssen digitale Arbeitsumgebungen barrierefrei gestalten, was schwerbehinderten Beschäftigten die Arbeit erleichtert.

Übergangsfristen:

  • Für die meisten Dienstleistungen: sofortige Umsetzung ab 28. Juni 2025
  • Für selbstbedienende Terminals: 15-jährige Übergangsfrist
  • Für bestimmte Dienstleistungen: 5-jährige Übergangsfrist

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kostet der Schwerbehindertenausweis etwas?

Nein, die Beantragung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sind komplett kostenlos.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

In der Regel wird der Ausweis für fünf Jahre ausgestellt. Bei dauerhaften Behinderungen ohne Besserungsaussicht kann er auch unbefristet erteilt werden. Etwa drei Monate vor Ablauf sollten Sie einen Verlängerungsantrag stellen.

Muss ich meinen Arbeitgeber über den Schwerbehindertenausweis informieren?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Schwerbehinderung mitzuteilen. Allerdings können Sie die Vorteile (Kündigungsschutz, Zusatzurlaub etc.) nur in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Kann ich den Ausweis auch rückwirkend beantragen?

Der Bescheid über den GdB kann unter Umständen rückwirkend bis zu vier Jahre vor Antragstellung wirken, wenn die Behinderung nachweislich schon vorher bestand. Der Schwerbehindertenausweis selbst gilt aber erst ab Ausstellungsdatum.

Was passiert bei Ablehnung meines Antrags?

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie diesen mit zusätzlichen medizinischen Unterlagen. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen – für Verfahren vor dem Sozialgericht fallen keine Gerichtskosten an.

Kann ich mehrere Behinderungen angeben?

Ja, unbedingt! Geben Sie alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen an. Die einzelnen GdB-Werte werden nicht einfach addiert, aber sie erhöhen in ihrer Gesamtheit den Gesamt-GdB.

Fazit: Der Schwerbehindertenausweis öffnet Türen

Der Schwerbehindertenausweis ist weit mehr als nur ein Dokument – er ist ein Schlüssel zu umfassenden Rechten und Unterstützungsleistungen, die Ihre Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft sichern. Besonders am Arbeitsmarkt profitieren Sie von wichtigen Schutzrechten wie dem besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und vielfältigen Fördermöglichkeiten.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Ab einem GdB von 50 haben Sie Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis
  • Die Beantragung ist 2025 einfacher denn je – in vielen Bundesländern komplett digital möglich
  • Vollständige Angaben und gute Dokumentation erhöhen Ihre Erfolgschancen
  • Am Arbeitsmarkt erwarten Sie umfangreiche Vorteile: Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Förderleistungen
  • Steuerlich profitieren Sie von einem Pauschbetrag von 1.140 Euro bei GdB 50
  • Ab Juni 2025 verbessert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Teilhabe zusätzlich
  • Kostenlose Beratung und Unterstützung stehen Ihnen zur Verfügung

Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen. Der Schwerbehindertenausweis ist kein Stigma, sondern ein Werkzeug zur Gleichstellung und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Antragstellung steht Ihrem erfolgreichen Antrag nichts im Wege.

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